Zum Hauptinhalt springen

Erklärung zur Barrierefreiheit

BerryB+ Online-Shop

Stand: 6. Oktober 2026 · Letzte Überprüfung: 6. Oktober 2026

Diese Erklärung enthält die Informationen nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 Nr. 1 BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz). Das BFSG spricht von „Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen“; die Bezeichnung als „Erklärung zur Barrierefreiheit“ ist zulässig und üblich, solange der Inhalt klar erkennbar ist.

1. Geltungsbereich dieser Erklärung

Diese Erklärung gilt für die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die BerryB+ über den Online-Shop unter https://www.berryb.de für Verbraucherinnen und Verbraucher erbringt.

Verantwortlicher Dienstleistungserbringer im Sinne des BFSG ist:

Remedium CX GmbH
Amtsgericht München, HRB 281311
Parkring 49
85748 Garching b. München
Deutschland
Telefon: +49 (0) 89 929 277 38
E-Mail: info@remediumcx.com

2. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

(Anlage 3 Nr. 1 lit. a BFSG)

BerryB+ betreibt einen Online-Shop, über den Verbraucherinnen und Verbraucher Waren bestellen und sich nach Hause liefern lassen können. Der Online-Shop ermöglicht insbesondere:

  • die Information über das Sortiment und die einzelnen Produkte,
  • die Suche und das Filtern nach Kategorien, Eigenschaften und Anwendungsbereichen,
  • das Anlegen und Verwalten eines Warenkorbs,
  • die Durchführung des Bestellvorgangs einschließlich der Auswahl von Liefer- und Zahlungsart,
  • die Nutzung eines Kundenkontos sowie die Anmeldung, soweit ein Konto angeboten wird,
  • die Kontaktaufnahme mit unserem Kundenservice sowie
  • die Einsicht in Bestell-, Liefer- und Rechnungsinformationen.

Diese Beschreibung steht in einem barrierefreien Format zur Verfügung: Sie ist als semantisch strukturierte Webseite mit Überschriften, Textalternativen und ohne zwingende Mausbedienung abrufbar; die Inhalte sind mit Screenreadern und Braillezeilen nutzbar und lassen sich vergrößern.

3. Erläuterungen zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung

(Anlage 3 Nr. 1 lit. b BFSG)

Bestellablauf: Der Kauf erfolgt in fünf Schritten: (1) Produkt auswählen und in den Warenkorb legen, (2) Warenkorb prüfen und Menge anpassen, (3) Liefer- und Rechnungsdaten eingeben, (4) Liefer- und Zahlungsart wählen, (5) Bestellung prüfen und verbindlich absenden. Vor dem verbindlichen Absenden werden die Bestelldaten nochmals vollständig angezeigt und können korrigiert werden.

Eingaben und Fehlermeldungen: Pflichtfelder sind nicht allein durch Farbe, sondern auch textlich gekennzeichnet. Eingabefehler werden unmittelbar am jeweiligen Feld in Textform beschrieben; die Korrektur ist jederzeit möglich.

Konto: Ein Kundenkonto ist nicht erforderlich. Bestellungen sind auch ohne Kundenkonto möglich.

Zahlung: Als Zahlungsarten stehen die im Bestellvorgang angezeigten Zahlungsarten zur Verfügung. Die Zahlungsfunktionen sind so gestaltet, dass sie ohne zeitliche Vorgabe, ohne gleichzeitige Bedienung mehrerer Elemente und ohne feinmotorische Steuerung ausgeführt werden können, soweit dies technisch beeinflussbar ist.

Lieferung und Kommunikation: Nach Absenden der Bestellung erhalten Sie eine Bestätigung in Textform. Statusmitteilungen erfolgen per E-Mail in einem maschinenlesbaren Format.

Kontakt und Unterstützung: Fragen zur Bedienung oder zur Barrierefreiheit beantworten wir per E-Mail und telefonisch (siehe Abschnitt 8). Unterstützungsleistungen wie Kundenservice und Helpdesk stellen Informationen zur Barrierefreiheit und zur Kompatibilität mit assistiven Technologien über barrierefreie Kommunikationsmittel bereit (§ 11 BFSGV).

4. Geltende Anforderungen

(Anlage 3 Nr. 1 BFSG)

Der Online-Shop fällt als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr in den Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG). Maßgeblich sind:

  • § 3 Abs. 1 BFSG – Barrierefreiheit als Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe,
  • § 14 Abs. 1 BFSG – Pflicht, die Dienstleistung nur anzubieten oder zu erbringen, wenn sie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt und die Informationen nach Anlage 3 Nr. 1 erstellt und der Allgemeinheit barrierefrei zugänglich gemacht wurden,
  • Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) vom 15. Juni 2022 (BGBl. I S. 928), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 205), insbesondere §§ 11 bis 13 BFSGV (allgemeine und besondere Anforderungen an Dienstleistungen), § 19 BFSGV (zusätzliche Anforderungen an Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr) sowie §§ 20 und 21 BFSGV (funktionale Leistungskriterien),
  • § 5 BFSG – Konformitätsvermutung bei Anwendung harmonisierter Normen; zur Orientierung werden EN 301 549 und die WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA, herangezogen.

Hinweis zur Ausnahme für Kleinstunternehmen: Nach § 3 Abs. 3 BFSG gilt § 3 Abs. 1 BFSG nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen. Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Mio. Euro Jahresbilanzsumme (§ 2 Nr. 17 BFSG). Wenn BerryB+ diese Voraussetzungen erfüllt, besteht für die Dienstleistung keine gesetzliche Barrierefreiheitspflicht; diese Erklärung wird dann auf freiwilliger Basis veröffentlicht. Maßgeblich ist die tatsächliche Größe des Unternehmens, nicht die des Shops.

5. Wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt

(Anlage 3 Nr. 1 lit. c BFSG)

Der Online-Shop ist weitgehend mit den Anforderungen der BFSGV vereinbar. Umgesetzt bzw. vorgesehen sind insbesondere:

Bereitstellung von Informationen (§ 12 Nr. 2 BFSGV)

  • Informationen zur Dienstleistung und zu ihrer Nutzung werden über mehr als einen sensorischen Kanal und in Textform bereitgestellt, sind auffindbar, verständlich und mit assistiven Technologien nutzbar.
  • Nicht-textliche Inhalte wie Produktbilder und Symbole erhalten Alternativtexte; dekorative Elemente werden für assistive Technologien ausgeblendet.
  • Schriftgröße, Schriftform, Kontraste sowie Abstände zwischen Buchstaben, Zeilen und Absätzen sind so gewählt, dass Texte auch bei eingeschränktem Sehvermögen lesbar sind.
  • Inhalte sind bis mindestens 200 % vergrößerbar, ohne dass Informationen verloren gehen; die Darstellung passt sich an Hoch- und Querformat an.
  • Zustands-, Warn- und Fehlermeldungen werden nicht ausschließlich über Farbe vermittelt.

Webseiten und Online-Anwendungen (§ 12 Nr. 3 BFSGV – wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust)

  • Alle wesentlichen Funktionen sind vollständig per Tastatur bedienbar; die Fokusreihenfolge ist logisch und der Tastaturfokus ist sichtbar.
  • Aussagekräftige Überschriften, Seiten- und Formularbeschriftungen sowie eindeutige Linktexte strukturieren die Inhalte.
  • Für die Bedienung sind keine komplexen Gesten, keine gleichzeitige Bedienung mehrerer Bedienelemente und keine feinmotorische Steuerung erforderlich.
  • Formulare unterstützen die automatische Vervollständigung durch Browser bzw. System und erlauben die Korrektur von Eingaben.
  • Es werden keine Inhalte eingesetzt, die fotosensitive Reaktionen auslösen können; Animationen sind dezent und, soweit angeboten, abschaltbar.
  • Die Seiten sind semantisch korrekt ausgezeichnet (HTML-Struktur, ARIA-Rollen und -Eigenschaften) und mit gängigen Screenreadern, Braillezeilen und Vergrößerungssoftware nutzbar.

Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 19 BFSGV)

  • Informationen zur Barrierefreiheit der zum Verkauf stehenden Produkte und der angebotenen Dienstleistungen werden bereitgestellt, soweit uns diese Informationen von den jeweiligen Herstellern oder Lieferanten zur Verfügung gestellt werden.
  • Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen, die im Rahmen der Dienstleistung bereitgestellt werden, sind wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet.
  • Soweit elektronische Signaturen oder Zahlungsdienste Dritter eingebunden sind, weisen wir auf deren Barrierefreiheitsmerkmale hin.

Funktionale Leistungskriterien (§§ 20, 21 BFSGV)

  • Soweit für einzelne Funktionen keine spezifischen Anforderungen bestehen, werden die funktionalen Leistungskriterien herangezogen: mindestens eine Bedienungsform ohne Sehvermögen, mindestens eine ohne Farbunterscheidung, mindestens eine ohne Hörvermögen, mindestens eine ohne stimmliche Eingabe und mindestens eine ohne feinmotorische Steuerung.

6. Bekannte Einschränkungen und Ausnahmen

Trotz dieser Maßnahmen können einzelne Bereiche noch nicht vollständig barrierefrei sein:

  • Inhalte Dritter, die von uns weder finanziert noch entwickelt werden noch unserer Kontrolle unterliegen (z. B. eingebundene Zahlungs-, Versand-, Bewertungs-, Karten- oder Consent-Dienste), sind nach § 1 Abs. 4 Nr. 4 BFSG vom Anwendungsbereich ausgenommen.
  • Bestimmte Bestandsinhalte wie vor dem 28. Juni 2025 veröffentlichte aufgezeichnete Video- und Audiomedien sowie Büro-Dateiformate sind nach § 1 Abs. 4 Nr. 1 und 2 BFSG ausgenommen.
  • Einzelne Funktionen oder Inhalte, etwa Alternativtexte zu Produktbildern, sind unter Umständen noch nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten fortlaufend an der Verbesserung; über konkrete Barrieren informieren Sie uns bitte (siehe Abschnitt 8).

7. Erstellung und Prüfung dieser Informationen

Diese Informationen wurden am 6. Oktober 2026 erstellt und am 6. Oktober 2026 zuletzt überprüft.

Grundlage der Bewertung ist eine Selbstbewertung durch BerryB+. Geprüft wurden mindestens: Startseite, Anmeldung, Kontakt- und Hilfeseiten, rechtliche Informationen, je eine Seite pro Dienstleistungsart einschließlich Suche, Produkt- und Kategorieseiten, Warenkorb, Checkout, Kundenkonto sowie diese Informationen zur Barrierefreiheit – entsprechend der Stichprobensystematik der Anlage 1 BFSG. Herangezogen wurden EN 301 549 und WCAG 2.2 AA; ergänzend wurden Tests mit Screenreader und reiner Tastaturbedienung durchgeführt.

BerryB+ überprüft die Barrierefreiheit regelmäßig sowie anlassbezogen bei wesentlichen Änderungen des Online-Shops, des Shopsystems, des Checkouts oder eingebundener Drittanbieter-Dienste (§ 14 Abs. 3 BFSG).

8. Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, Sie Informationen in einem anderen zugänglichen Format benötigen oder Fragen zur Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir prüfen Ihr Anliegen und melden uns zeitnah zurück.

Kontaktstelle Barrierefreiheit
Remedium CX GmbH
Parkring 49, 85748 Garching b. München
Telefon: +49 (0) 89 929 277 38
E-Mail: info@remediumcx.com

Kleinstunternehmen können das kostenlose Beratungsangebot der Bundesfachstelle Barrierefreiheit nach § 15 BFSG nutzen: Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

9. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

(Anlage 3 Nr. 1 lit. d BFSG)

Zuständige Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung des BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), eine gemeinsame Einrichtung der Länder mit Sitz in Magdeburg.

Verbraucherinnen und Verbraucher können dort Barrieren melden und einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BFSG stellen. Informationen und Kontaktformulare: mlbf-barrierefrei.de

10. Hinweis zu grenzüberschreitenden Bestellungen

BerryB+ ist in Deutschland niedergelassen; die Barrierefreiheitspflichten richten sich daher nach dem deutschen BFSG und der BFSGV. Da die Richtlinie (EU) 2019/882 die Anforderungen EU-weit harmonisiert und nach dem Freiverkehrsgrundsatz (Art. 6 der Richtlinie) eine Dienstleistung, die diesen Anforderungen genügt, in anderen Mitgliedstaaten nicht aus Gründen der Barrierefreiheit untersagt werden darf, gilt der Online-Shop auch für Bestellungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten als konform ausgestaltet. Ansprechpartner für Barrieremeldungen bleibt die oben genannte deutsche Marktüberwachungsbehörde; ergänzend kann sich eine Verbraucherin oder ein Verbraucher auch an die Marktüberwachungsbehörde des eigenen Mitgliedstaats wenden.

Vertrag widerrufen